Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Brömmel + Brömmel GbR (im Folgenden „Agentur“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunden“).
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende andere Abreden bedürfen der Schriftform.
§ 2 Aufgaben der Agentur
- Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden entsprechend seiner Zielsetzung objektiv zu beraten.
- Die Agentur entscheidet eigenverantwortlich über die Frage des Media-Einsatzes sowie über die Auswahl dritter Unternehmen und Personen, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Der Kunde ist nur dann in die Auswahl Dritter eingebunden, wenn ihm zugunsten ein Mitspracherecht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Konkurrenzausschluss
- Die Agentur ist, soweit nicht anderes vereinbart, berechtigt, auch für Wettbewerber des Kunden zu arbeiten.
- Sie gewährt nur im Einzelfall und auf Verlangen des Kunden Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
- Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
- Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Muster, Illustrationen, Grafiken, oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten etc. in seinem urheberrechtlichen Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind, andernfalls der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter freistellt.
- Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die – dem Kunden übergebene und jährlich aktualisierte – Preisliste der Agentur.
- Die Vergütungspflicht des Abs. 3 trifft den Kunden unabhängig davon, ob eine weitere Verwendung der anlässlich der Präsentation eingereichten Ausarbeitungen bzw. erfolgten Beratung von ihm beabsichtigt ist.
§ 5 Vergütung
- Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, erfolgt die Berechnung der Agenturleistung auf Basis der gültigen – dem Kunden übergebene und sodann jährlich aktualisierte – Berechnungsgrundlage (Preisliste) der Agentur.
- Im Agenturhonorar enthalten sind die Leistungen für Konzeption, Gestaltung, Kundenabstimmung, Koordination und Text.
- Separat berechnet werden: Materialien, Illustrationen, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Lektorat, Fahrtkosten, Spesen und Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten für Satz, Lithografie, EBV-Bearbeitung, Fotos, Filme, Werkzeugkosten, Kosten für die Herstellung von Werbemitteln, Druckkosten, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Programmierer, Marktforscher, PR etc.) nach entsprechendem Aufwand.
- Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
- Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion zusätzliche Änderungen über den Auftrags-/Konzeptionsinhalt hinaus, so gehen die Kosten zu seinen Lasten.
- Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur hiervon unberührt.
- Holt die Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote ein, wird der Auftrag vom Kunden jedoch anderweitig vergeben, so ist die Agentur berechtigt, die für die Angebotseinholung erbrachte Leistung nach Zeit und Kostenaufwand zu berechnen.
- Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, wird die Agentur nicht Vertragspartner des Kunden, sondern tritt lediglich als Mittler auf.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
- Alle Urheberrechte verbleiben bei der Agentur.
- Bis zur vollen Bezahlung bleiben Konzepte, Texte, Entwürfe etc. (im Folgenden „Vertragsprodukte“) Eigentum der Agentur.
- Auch nach Abnahme und Vergütung verbleiben alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Vertragsprodukten bei der Agentur.
- Insbesondere darf der Kunde Leistungen der Agentur nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
- Gegen die Zahlung einer im einzelnen zu vereinbarenden Lizenzgebühr räumt die Agentur dem Kunden jedoch ein nicht ausschließliches, dauerhaftes und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsprodukten ein. Dieses Nutzungsrecht erlaubt dem Kunden die Vervielfältigung der erbrachten Vertragsprodukte im vereinbarten Umfang zu dem vereinbarten Zweck. Geht die Nutzung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Lizenzgebühr erforderlich. Der Kunde wird die Agentur über alle Wettbewerbsverstöße sowie über alle Verletzungen von Kennzeichen- und Schutzrechten und Urheberrechten durch Dritte, von denen er Kenntnis erhält und die die Agentur betreffen, unverzüglich schriftlich unterrichten.
- Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet auch kein Miturheberrecht.
- Die Agentur ist als Urheber befugt, ihre Arbeit zu signieren.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe etc. ohne schriftliche Zustimmung der Agentur zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch Dritte zu veranlassen.
- Vorausarbeitungen auf den Gebieten der Planung, des Textes und der Grafik bleiben auch nach Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung Eigentum der Werbeagentur und sind ihr innerhalb einer angemessenen Frist zurückzugeben. Die Rechte an solchen Arbeiten stehen der Agentur ausschließlich zu, der Kunde darf sie weder verwenden noch verwerten noch Dritten zugänglich machen.
- Die Ausführung Ihrer Entwurfsarbeit ist, sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, der Agentur vorbehalten.
- Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
- Hat die Agentur dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur verändert werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form durch Dritte.
§ 7 Haftung und Haftungsfreistellung
- Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
- Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Kunden gegenüber, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, haftet die Agentur jedoch ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllungen, Leistungsmangel oder Verzug von Kunden oder Drittbeauftragten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Die Honorare für die Leistungen der Agentur sind bei Ablieferung der Arbeit, spätestens bei Zustellung der Rechnung, Pauschalhonorare zu den vereinbarten Zahlungsterminen ohne jeden Abzug fällig.
§ 9 Beanstandungen
- Beanstandungen an den Arbeiten der Agentur sind von Kunden, bei denen es sich um Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich möglich.
- Die Agentur hat zunächst das Recht der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Sind die Mängel dadurch nicht beseitigt, kann der Kunde dann erst auf die sonstigen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen.
- Mängel an einem Teil der Arbeiten können nicht zur Beanstandung der gesamten Arbeit führen.
- Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Überschreitung eines schriftlich vereinbarten Termins zur Ablieferung ist beschränkt bis zur Höhe des für die abzuliefernde Arbeit vereinbarten Honorars.
§ 10 Arbeitsbelege
- Der Agentur sind von der Vervielfältigung ihrer Arbeit fünf bis zehn, bei wertvollen Stücken mindestens zwei einwandfreie Belege kostenlos zu überlassen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand Januar 2024
©2024 Brömmel & Brömmel GbR
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